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Militärgrenze

 

Die Militärgrenze

Die Militärgrenze war ein schmaler Sicherheitsstreifen gegen das Osmanische Reich. Bis Ende des 17. Jhd. verlief die Militärgrenze von der Adria  bis zur Drau und wurde nach Abschluss der Türkenkriege (1683-1699; 1716-1717, 1737-1739) immer weiter ausgebaut.

Der Grenzzaun bestand aus kroatischen (ab 1578), der slawonischen (ab 1702), der Banater oder ungarischen (ab 1742) und der siebenbürgischen (ab 1764) Militärgrenze.
Sie war zum Schutz gegen die ständigen Türkeneinfälle errichtet worden und mit Truppen, den sogenannten Grenzern (Grenzregimenter) besetzt.

Die Militärgrenze stand unter eigener militärischer Verwaltung und umfasst ein Gebiet mit 33.422 qkm und eine Länge von 1750 km. Besiedelt wurde sie mit freien Bauern (aus Serbien, Kroatien, Rumänien) die allerdings militärisch organisiert waren. Die meisten von den Siedler waren Serben, deren Nachfahren die Krajina-Serben sind. Das Grenzland blieb militärischer Lehenbesitz, war aber weitgehend abgabenfrei (Steuerfrei). 1807 wurden die Grenzgebiete dann in 4 Generalate aufgeteilt, und 1850 wurden die Höfe in das Privateigentum übertragen.

Die Militärgrenze wurde 1538 von Ferdinand I. angelegt und ab 1742 nach Osten erweitert.
Die Militärgrenze war von 1849 bis 1881 ein eigenes Kronland - 200.00 qkm groß,  hatte 1.010.000 Einwohner, 12 Städte, 9 Märkte und 1760 Dörfer -  das dem Kriegsministerium unterstellt war. Teile davon wurden allerdings schon ab 1872 aufgelöst. Danach wurden die Gebiete Ungarn und dem Königreich Kroatien und Slawonien einverleibt.

Neben einer militärischen war es auch eine gesundheitspolitische Grenze. In regelmäßigen Abständen gab es Quarantänestationen, vor allem gegen die Ausbreitung von Seuchen wie z. B. Pest, Cholera....


Die Grenzer zählten zu den besten Soldaten der Monarchie, während der Revolution 1848/1849 standen sie aufseiten der kaiserlichen Regierung, doch bei den Kämpfen in Ungarn fiel fast ein drittel der Mannschaften.

Die Auflösung der Militärgrenze begann in den Jahren 1851 mit der siebenbürgischen Grenze, nach dem ungarischen Ausgleich 1873 folgte die Banater Grenze, 1878 die kroatische und 1881 wurde auch die slawonische Militärgrenze aufgehoben.

Im Jahre 1716 wurde Temeswar durch Prinz Eugen den Türken entrissen, denen nach dem Karlowitzer Frieden (1699) das Banat überlassen worden war. Die bis dahin bestehende Grenze gegen die Türkeneinfälle, die durch Marosch und Theiß gebildet worden war, wurde damit überflüssig.

Der Gouverneur des Banats Graf Mercy, versuchte 1717 die Grenze wieder aufzubauen und wollte überwiegend serbische Grenzer von der Marosch an die Donau übersiedeln. Doch als dies nicht gelang, richtete Mercy eine unbesoldete Landmiliz ein. Diese bestand aus Familien, die aus Serbien und Kroatien zugewandert waren und für ihren Dienst bestimmte steuerliche Privilegien erhielten. Zwischen Pantschowa und Kubin wurden in der gleichen Zeit eine Haidukenkompanie - bestehend aus 140 Mann Fußvolk -  und eine Husaren Eskadron - Reiter in einer Stärke von 100 Mann - gebildet.

Nach dem erneuten Einbruch der Türken in das Banat und den daraus resultierenden "Frieden von Belgrad" 1739, in dem die Türken u.a. die Schleifung der Festungen Palanka und Pantschowa zugesagt worden war, stand das Banat wieder dem türkischen Zugriff offen.

1751 schließlich wurde von Wien aus in einem Edikt angeordnet, die Militärgrenze von der Theiß-Marosch-Linie nach Süden - an die Donau - zu verlegen. Den Grenzsoldaten, die sich zur Übersiedlung bereiterklärten, wurden steuerliche Vergünstigungen gewährt.


Rückschläge

1788 wurde Österreich in den Krieg zwischen Russland und Türkei verwickelt. Auch die Banater Grenzregimenter nahmen an diesem Krieg Teil, dabei wurden die Stabsorte Pantschowa und Weißkirchen von den Türken eingenommen und zerstört. Die Verluste an Menschen und der Sachschaden waren sehr hoch. Allein das Deutsch Banater Regiment hatte über 13.000 Menschen zu beklagen, die getötet, verschleppt oder gefangen genommen worden waren. Eine Folge dieses Krieges war auch, das man die nun entvölkerten Dörfer im Grenzgebiet mit Neuansiedlern füllen musste. So wurde unter anderem z.B. Franzfeld 1791 mit evangelischen Deutschen Siedlern aus Baden und Württemberg neu besiedelt.


Die Militärgrenze von 1800 bis 1818

Missliche Zustände in der Verwaltung führten dazu, das man diese durch Verordnung vom 1.Nov. 1800 reorganisierte. Bis 1800 war der Regimentskommandeur Leiter der Truppe, der Kantonskommandant (Militärbeamter) Verwaltungschef. Von 1800 an wurde die Verwaltung wieder dem Regimentskommandanten unterstellt. Es kam also erneut zu einer absoluten Herrschaft des Militärs.

1807 wurde ein neues  "Grundgesetz" für die Militärgrenze erlassen, und eine der wichtigsten Bestimmungen betraf die Behandlung des Bodens. Grundsätzlich hatte sich gegenüber der zurückliegenden Regelung nicht all zuviel geändert. Der Grenzer erhielt das Land als Lehn (Leihe). Die neue Verordnung sah nun vor, das - im Gegensatz zu früher - die Militärbehörde nicht mehr willkürlich dem Grenzer Grund - und Boden zuweisen und wegnehmen konnte. Dies war nur noch durch ein juristisches Verfahren möglich.


 

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Stand Januar 2010


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