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Die Militärgrenze Die
Militärgrenze war ein schmaler Sicherheitsstreifen gegen das Osmanische Reich.
Bis Ende des 17. Jhd. verlief die Militärgrenze von der Adria bis zur Drau
und wurde nach Abschluss der Türkenkriege (1683-1699; 1716-1717, 1737-1739)
immer weiter ausgebaut. Die
Militärgrenze wurde 1538 von Ferdinand I. angelegt und ab 1742 nach Osten
erweitert. Neben einer militärischen war es auch eine gesundheitspolitische Grenze. In regelmäßigen Abständen gab es Quarantänestationen, vor allem gegen die Ausbreitung von Seuchen wie z. B. Pest, Cholera....
Die Auflösung der Militärgrenze begann in den Jahren 1851 mit der siebenbürgischen Grenze, nach dem ungarischen Ausgleich 1873 folgte die Banater Grenze, 1878 die kroatische und 1881 wurde auch die slawonische Militärgrenze aufgehoben. Im Jahre 1716 wurde Temeswar durch Prinz Eugen den Türken entrissen, denen nach dem Karlowitzer Frieden (1699) das Banat überlassen worden war. Die bis dahin bestehende Grenze gegen die Türkeneinfälle, die durch Marosch und Theiß gebildet worden war, wurde damit überflüssig. Der
Gouverneur des Banats Graf Mercy, versuchte 1717 die Grenze wieder aufzubauen
und wollte überwiegend
serbische Grenzer von der Marosch an die Donau übersiedeln. Doch als dies nicht
gelang, richtete Mercy eine unbesoldete Landmiliz ein. Diese bestand aus
Familien, die aus Serbien und Kroatien zugewandert waren und für ihren Dienst
bestimmte steuerliche Privilegien erhielten.
Zwischen Pantschowa und Kubin wurden in der gleichen Zeit eine Haidukenkompanie -
bestehend aus 140 Mann Fußvolk - und eine Husaren Eskadron - Reiter in
einer Stärke von 100 Mann - gebildet. 1751 schließlich wurde von Wien aus in einem Edikt angeordnet, die Militärgrenze von der Theiß-Marosch-Linie nach Süden - an die Donau - zu verlegen. Den Grenzsoldaten, die sich zur Übersiedlung bereiterklärten, wurden steuerliche Vergünstigungen gewährt.
1788 wurde Österreich in den Krieg zwischen Russland und Türkei verwickelt. Auch die Banater Grenzregimenter nahmen an diesem Krieg Teil, dabei wurden die Stabsorte Pantschowa und Weißkirchen von den Türken eingenommen und zerstört. Die Verluste an Menschen und der Sachschaden waren sehr hoch. Allein das Deutsch Banater Regiment hatte über 13.000 Menschen zu beklagen, die getötet, verschleppt oder gefangen genommen worden waren. Eine Folge dieses Krieges war auch, das man die nun entvölkerten Dörfer im Grenzgebiet mit Neuansiedlern füllen musste. So wurde unter anderem z.B. Franzfeld 1791 mit evangelischen Deutschen Siedlern aus Baden und Württemberg neu besiedelt.
Missliche Zustände in der Verwaltung führten dazu, das man diese durch Verordnung vom 1.Nov. 1800 reorganisierte. Bis 1800 war der Regimentskommandeur Leiter der Truppe, der Kantonskommandant (Militärbeamter) Verwaltungschef. Von 1800 an wurde die Verwaltung wieder dem Regimentskommandanten unterstellt. Es kam also erneut zu einer absoluten Herrschaft des Militärs. 1807 wurde ein neues "Grundgesetz" für die Militärgrenze erlassen, und eine der wichtigsten Bestimmungen betraf die Behandlung des Bodens. Grundsätzlich hatte sich gegenüber der zurückliegenden Regelung nicht all zuviel geändert. Der Grenzer erhielt das Land als Lehn (Leihe). Die neue Verordnung sah nun vor, das - im Gegensatz zu früher - die Militärbehörde nicht mehr willkürlich dem Grenzer Grund - und Boden zuweisen und wegnehmen konnte. Dies war nur noch durch ein juristisches Verfahren möglich.
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