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Der Leichenbestattungsverein Die Gemeinde Birda hatte seit dem Jahre 1930 einen Leichenbestattungsverein. Diesem gehörten nur ordentliche Mitglieder an, die alle die gleichen Rechte und Pflichten hatten. Der Verein hatte es sich zur Aufgabe gemacht, nach erfolgtem Ableben eines Mitgliedes, dieses Standesgemäß zu beerdigen und dessen Rechtsnachfolger den Betrag in Höhe von 1450 Lei auszuzahlen. Dem Verein konnte ohne Unterschied der Religion und des Geschlechtes jeder Birdaer Einwohner vom 12 bis zum 50 Lebensjahr beitreten, wenn er rumänischer Staatsbürger war. Minderjährige konnten nur mit Zustimmung der Eltern oder des Vormundes, Mitglieder werden. Eine Ehehälfte konnte die andere mit aufnehmen lassen. Der Gesundheitszustand des Eintretenden musste entsprechend gut sein. Dies war durch einen Ausschuss festzustellen. Beim Eintritt erhielt jedes Mitglied ein Mitgliedsbuch, in dem sämtliche Einzahlungen einzutragen waren. Die einmalige Aufnahmegebühr betrug je nach Alter zwischen 30 und 700 Lei. Der monatliche Beitrag betrug 1930 pro Mitglied 8 Lei. Jene Mitglieder, die 25 Jahre hindurch ihren Beitrag gezahlt hatten, waren von weiteren Zahlungen befreit und erfreuten sich aller Recht. Falls ein Mitglied ohne direkte Nachkommen und ohne Testament starb, wurde nach der ordentlichen Beerdigung übrig gebliebenes Geld dem Vereinsfond zugeführt. Der Verein besaß einen Leichenwagen und eine Trauerfahne, die in der Kirche aufbewahrt wurde. Als Fahnenmutter fungierte bei Vereinsgründung die Gattin des Pfarrers, Maria Fay.
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