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Tod und Beerdigung Weil die Gemeinde keine eigene Leichenhalle
besaß, wurden die Verstorbenen zu Hause in einer Stube aufgebahrt. Am zweiten
oder dritten Tag nach Ihrem Ableben wurden sie zur letzten Ruhestätte getragen.
In den Nächten bis zur Beerdigung wurde im Hause des Verstorbenen die Totenwache
gehalten. Bis Mitternacht hielten Freunde, Nachbarn, Verwandte und Angehörigen
die Totenwache . Nach Mitternacht wurde die Totenwache von den Totenträgern
übernommen. Die Totenträger die auch das Grab ausheben mussten, waren in den
meisten Familien die nächsten Nachbarn. Nachdem der Sarg im Grabe ruhte, nahm der Pfarrer seine letzte Amtshandlung vor und empfahl dem Verstorbenen der Gnade Gottes. Die Angehörigen nahmen nun Abschied von dem Verstorbenen und legten Blumen und Kränze nieder, danach machten sie sich auf dem Weg zur Kirche, wo für den Verstorbenen ein Trauergottesdienst abgehalten wurde. Während sich die Trauergemeinde zur Kirche begab, läuteten wieder die Glocken. In der Zwischenzeit hatten die Totengräber begonnen, das Grab zuzuschütten. Chor und Musikkapelle nahmen bei Nichtmitgliedern nur auf besonderes Verlangen am Begräbnis teil. Selbstmörder wurden ebenso begraben, wie
andere auch. Kleine Kinder bis zur Schulpflicht wurden nur mit einem Gebet
begraben. Bei Schulkindern und Andersgläubigen wurde im Hof eine kurze Rede
gesprochen. Die Leichenpredigt in der Kirche entfiel ganz. Kinder die
Konfirmiert waren, wurden wie Erwachsene bestattet. |
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